Mitarbeiter:in Grafik

3 giorni fa

, Italia Produzione e lavorazione dei metalli Tempo pieno

Mitarbeiter:in Grafik & Social Media (m/w/d)

Diese Aufgaben erledigst du mit links

Du gestaltest Werbemittel wie Handouts, Shop-Banner, Newsletter, Mailings und Plakate für unsere Monatskampagnen.

Du fotografierst Produkte und Events und bearbeitest die Bilder professionell weiter.

Du entwickelst und produzierst abwechslungsreichen Social-Media-Content für unsere Kanäle und übernimmst Planung, Veröffentlichung und Auswertung über die Meta Business Suite.

Du unterstützt bei der Betreuung unserer Website und veröffentlichst neue Beiträge und Kampagneninhalte.

Du nimmst an Werbemeetings teil und unterstützt bei der Planung und Umsetzung neuer Ideen.

Dein Profil

Abgeschlossene Ausbildung (Lehre, HAK, HLW) und/oder Berufserfahrung im Bereich Online Marketing / Social Media

Affinität zu digitalen Trends und neuen Formaten

Erfahrungen mit gängigen Tools (Meta Business Suite, Adobe Creative Cloud etc.)

Kenntnisse in Videobearbeitung und Fotografie (Adobe Premiere, Photoshop, Lightroom)

Visuelles Verständnis

Eigenständige und lösungsorientierte Arbeitsweise

Unser Angebot:

Flexible Arbeitszeiten – weil dein Leben nicht immer nach Uhr läuft

Spannende, abwechslungsreiche Aufgaben mit viel Raum zur Mitgestaltung

Schnelle Entscheidungswege und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten

50% Essenszuschuss für Gourmet-Mittagsgerichte direkt im Haus

Gesundheitsförderung, die spürbar ist: Obstkorb, gratis Tee und geförderte Heilmassagen im Betrieb

1A Edelstahl GmbH
zH Magdalena Zobl
Geisensheim 6
4632 Pichl bei Wels
+43 7247 / 8778 – 32
jobs@aschl-edelstahl.com
Unser Unternehmen und die ausgeschriebene Stelle unterliegt dem KV für Handelsangestellte.
Über das tatsächliche Gehalt und die Überzahlung, je nach Qualifikation und Berufserfahrung, sprechen wir im persönlichen Gespräch.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir entstandene Aufwendungen anlässlich Ihrer Bewerbung und eines Bewerbungsgespräches – wiebeispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder- nicht ersetzen.